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   BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 89/82   

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https://dejure.org/1983,7450
BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 89/82 (https://dejure.org/1983,7450)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - IVa ZR 89/82 (https://dejure.org/1983,7450)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - IVa ZR 89/82 (https://dejure.org/1983,7450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzforderung gegen einen Kfz-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss an dem Unfall beteiligt war - Beschränkung der Schadenersatzpflicht bei Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 1542; SGB X § 116; SGB IV § 76; HGrG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80

    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 89/82
    Es meint jedoch unter Bezugnahme auf BGHZ 80, 332, daß der gemäß § 1542 RVO auf die Klägerin übergegangene Schadensersatzanspruch auf 5.000,- DM beschränkt sei, weil der Kfz-Haftpflichtversicherer gegenüber dem Beklagten zu 2 leistungsfrei geworden sei.

    In dem Urteil vom 27. Mai 1981 - BGHZ 80, 332 - hat der erkennende Senat die Ansicht vertreten, das unterschiedliche Ergebnis, das auf einem Zusammentreffen der Regelungen in § 1542 RVO, § 158 c Abs. 4 VVG in Verb. mit § 3 Nr. 6 PflVG und der geschäftsplanmäßigen Erklärung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer vom März 1973 beruht, müsse im Interesse der Gleichbehandlung von im wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalten durch Beschränkung des Rückgriffsanspruches des SVT auf 5.000,- DM vermieden werden.

    "Eine Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt eines Versicherungsfalles leistungsfrei ist, auf 5.000,- DM, wie es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Mai 1981 (IVa ZR 66/80) vorgesehen hat, wurde nicht vorgenommen.

    Damit ist die verfassungsrechtlich bedenkliche Lage, die den Senat zu seinem erwähnten Urteil in BGHZ 80, 332 f. veranlaßt hat, weitgehend nicht mehr gegeben.

  • BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69

    Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 89/82
    Dabei ist davon auszugehen, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 HGrG oder des § 76 Abs. 2 SGB IV der SVT nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, den Regreß entsprechend zu beschränken (vgl. auch BGHZ 57, 96 zu § 640 Abs. 2 RVO; Gitter, Unfallvers. 1982, 190, 192 m.w.N.).

    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung des VI. Zivilsenats in BGHZ 57, 96 ff. ab, wonach die Entschließung des SVT über den Regreßverzicht nach § 640 Abs. 1 u. 2 RVO durch die ordentlichen Gerichte überprüft werden kann.

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